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Die Securvita BKK hat mit den Hebammenberufsverbänden vereinbart, die Rufbereitschaftspauschale bis zu einer Höhe von 250 Euro pro Geburt zu übernehmen. Der Vertrag gilt ab 15. September 2009; er betrifft alle Hausgeburten, Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen und Beleggeburten, bei denen im Voraus eine Eins-zu-Eins-Betreuung durch eine persönlich bekannte Hebamme vereinbart wurde. Weitere Leistungen wie Raucherentwöhnung oder Yogakurse in der Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung für Partner und PEKIP-Kurse werden ebenfalls anteilig übernommen.
Bildergalerie zu den HausGeburtsTagen 2009 in Köln. Fotos überwiegend von Sarah Cremer.
HausGeburtsTage „HebammenHandwerk“ am 7./8. Mai 2009 in Köln Flyer Tagungsprogramm als PDF-Download
QUAG e.V. informiert: neue Anschrift
Die Geschäftsstelle der QUAG e.V. hat seit dem 1. Januar 2009 eine neue Adresse:
QUAG e.V. – Geschäftsstelle
c/o Anke Wiemer
Kurt- Fischer- Str. 17 d
15859 Storkow
Telefon/Fax: 033678-41276
Email: geschaeftsstelle@quag.de
Mitgliederversammlung und Beiratssitzung in 2009
Die nächste Mitgliederversammlung von QUAG e.V. findet am Dienstag, den 3. März 2009 statt. „Neue Gesichter“ sind herzlich willkommen. Insbesondere aus Nordrhein-Westfalen sollte eine Hausgeburts- oder Geburtshaushebamme kommen, denn in eurem Bundesland ist die Aufgabe der Landeskoordinatorin (LK) schon seit langem nur noch kommissarisch besetzt. Die Wahl einer neuen LK steht also dringend an.
Die immer sehr interessante Beiratsitzung, auf der inhaltlich über die außerklinischen Geburten diskutiert wird, findet am 4. März 2009 statt. Auch hierzu laden wir herzlich ein. Eine Übernachtungsmöglichkeit besteht. Anmeldungen nimmt die QUAG-Geschäftsstelle an. Alle QUAG-Mitglieder erhalten diese Informationen auch per Rundbrief.
Betriebskostenpauschale für Geburtshäuser vertraglich geregelt
Per Schiedsspruch wurde es am 27. Juni 2008 entschieden: ab sofort erhalten hebammengeleitete ambulante Einrichtungen von den Krankenkassen eine Betriebskostenpauschale von € 550,- pro Geburt. Was bisher von Fall zu Fall von einzelnen Kassen gewährt, in der Regel aber von den Eltern gezahlt wurde, ist nun eine vertragliche Leistung.
Damit nimmt die Entwicklung, die 2007 zur Verankerung der Geburtshäuser im Sozialgesetzbuch V führte, ein erfolgreiches Ende – fast 20 Jahre Überzeugungsarbeit und zähe Verhandlungen des Netzwerks der Geburtshäuser, der Hebammenberufsverbände BfHD und BDH sowie vieler einzelner Hebammen, Eltern und Unterstützer haben sich ausgezahlt. „Das ist ein wunderbarer Erfolg für alle engagierten Eltern und Hebammen und eine Würdigung der guten Qualität unserer Arbeit in der außerklinischen Geburtshilfe!“, so die Vorsitzende des BfHD, Susanne Schäfer.
Zuletzt hatte der Ergänzungsvertrag, der das Vertragswerk zur Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134 a SGB V komplett macht, noch an der Höhe der Betriebskostenpauschale gehängt; Krankenkassen und Hebammenorganisationen hatten sich nicht einigen können und deshalb die Schiedsstelle angerufen. Mit deren Spruch tritt der Vertrag nun mit sofortiger Wirkung zum 27. Juni 2008 in Kraft.
Um die Betriebskostenpauschale abrechnen zu können, müssen hebammengeleitete Einrichtungen zusammen mit den Angaben für die Vertragspartnerliste einen Selbstauskunftsbogen vorlegen; dieser ist Teil des Ergänzungsvertrages. Aufgrund des sofortigen Inkrafttretens des Vertrages wurde hierfür eine Übergangsfrist bis zum 1. September 2008 eingerichtet: das bedeutet, dass zwischen dem 27. Juni und 31. August 2008 angefallene Betriebskostenpauschalen von den Geburtshäusern rückwirkend abgerechnet werden können, wenn die notwendigen Angaben bis zum 1. September vorliegen.
Außerdem werden Geburtshäuser im Sinne des Vertrages in Zukunft verpflichtet sein, eine Organisations- und Betriebskostenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Mit seinem Versicherungspartner, der Nürnberger Versicherung, hat der BfHD einen Rahmenvertrag zu günstigen Bedingungen abgeschlossen, ein besonderes Augenmerk wurde dabei darauf gerichtet, dass kleinere Einrichtungen nicht über Gebühr belastet werden. Informationen zu den Versicherungsangeboten hier.
Der Ergänzungsvertrag inklusive alle Anlagen kann hier heruntergeladen oder bei der Geschäftsstelle des BfHD angefordert werden. Geschäftsstelle und Rechtsstelle des BfHD stehen für weitere Fragen zur Verfügung.
Das gesamte Vertragswerk wird im September in Broschürenformat vorliegen und dem Hebammeninfo beigelegt.
Kontakt:
Geschäftsstelle des BfHD, Telefon 069 – 7953 4971,
geschaeftsstelle@bfhd.de
Rechtsstelle des BfHD, Telefon 02303 – 30 65 66,
info@ra-morgenthal.de
Artikel "Lex Rauterberg – Kindergesundheitsschutz als Vehikel für rechtliche Verankerung von Screening-Untersuchung in Hessen"
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