|
Dienstag, den 23. Februar 2010 um 18:58 Uhr |
|
Sie erwarten ein Kind? Dann haben Sie Anspruch auf umfassende Hebammenhilfe!
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen folgende Hebammenleistungen:
- Beratungen
- Schwangeren-Vorsorgeuntersuchungen
- Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden, Beckenendlage oder vorzeitigen Wehen
- Geburtsvorbereitung
- Geburtshilfe
- Wochenbettbetreuung
- Stillberatung
- Rückbildungsgymnastik
Das Informationsfaltblatt "In guter Hoffung - in guten Händen" können Sie hier als pdf herunterladen. Eine Liste mit freiberuflichen Hebammen Ihrer Region können Sie per
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
oder per Post bei uns anfordern. Bitte geben Sie Ihren Wohnort und Ihre Postleitzahl an. Bei Anfragen auf dem Postweg bitte Rückporto beilegen!
Viele Frauen wünschen sich eine Ansprechpartnerin, die sie von Beginn der Schwangerschaft an, während der Geburt und in der ersten Zeit mit dem neugeborenen Kind individuell und kompetent betreut. Das Anliegen freiberuflicher Hebammen ist es, diesem Wunsch entgegen zu kommen und sie kompetent und persönlich zu begleiten. |
|
|
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 27. April 2010 um 17:01 Uhr |