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Informationen für Hebammen
Ergänzende Erläuterungen des BfHD zur BMG-Umfrage PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 08. September 2011 um 14:11 Uhr

Iin der vergangenen Woche startete die Umfrage des IGES- Institut zunächst mit der postalischen Versendung der Fragebögen an die Kolleginnen, die keine E-Mail- Adresse hinterlegt haben. Der Beginn der Online-Befragung ist Donnerstag, der 8. September 2011.

Die Kolleginnen, die regional bereits an einer Probe-Umfrage teilnahmen, haben uns auf folgende (für uns wichtige) Punkte hingewiesen: Die anzugebenden Arbeitsstunden (Frage 4.2) und die Einnahmen (Frage 6.2), und Ausgaben/Kosten (Frage 6.3) stehen in engem Zusammenhang. Vor allem die unbezahlten Tätigkeiten müssen deutlich erfasst und sichtbar werden, denn sie senken unseren tatsächlichen Stundenlohn. Bitte berücksichtigen Sie alle entstehenden betrieblichen Kosten. Selbst dann, wenn Sie diese "aus der Not geboren" nicht direkt bezahlen bzw. nicht steuerlich absetzen können, weil Sie z.B. das Auto von FreundInnen / PartnerInnen fahren und diese die Abgaben hierfür übernehmen, oder Sie kein Büro besitzen und Ihr Computer im Wohnzimmer steht. Als weiteres Beispiel kann auch die Hausmeistertätigkeit von FreundInnen / PartnerInnen in den Praxisräumen, sowie die Abrechnungstätigkeiten von Familienangehörigen, die Sie nicht direkt bezahlen, gesehen werden. Für eine reale Darstellung der Einnahmen- und Arbeitssituation von uns Hebammen müssen Sie diese anteiligen Kosten dringend einberechnen. Es sind also andere Angaben als für die Steuererklärung!

Und noch etwas: Im Fragebogen fehlt eine Frage zu den Aufwendungen für die private Altersvorsorge. Wer eine solche hat, bitte die Kosten hierfür unbedingt angeben, am besten einrechnen in Frage 6.6 „Rentenversicherung“.

Nicht sehr glücklich formuliert ist auch die Frage 5.14 zu den Wegezeiten: Es fehlt zwecks Gewichtung noch die Prozentangabe. Hier ist es sehr hilfreich, wenn Sie bei IGES direkt anrufen, um auf diesen Mangel hinzuweisen. Für unsere BfHD-Kolleginnen, die überwiegend weite Strecken fahren müssen, zeigt sich an dieser Stelle die Ungerechtigkeit, die aus einer Wegegeldpauschale entstünde.

Für die kommenden Verhandlungen mit den Krankenkassen ist das Ergebnis dieser Studie von größter Wichtigkeit. Da bei den Fragen zu Einnahmen und Ausgaben die Jahressummen erfragt werden, ist es wichtig, dass Sie in Ihrer Berechnung der Arbeitsstunden auch zuerst die jährlich anfallende Stundenzahl zugrunde legen und dann auf die Wochenarbeitszeit (52 Wochen) umrechnen.

Punkt 4.2. des Fragebogen

1. Berechnung der Wochenstunden

-          Zeit für administrative Tätigkeiten

-          Dokumentation

-          Ausarbeitung von Kursen und Checklisten, Absprachen für Vertretung, Teamsitzung, Supervision

-          Erstellung von Standards und Qualitätsmaßnahmen

-          Abrechnung, Mahnwesen

-          Kontenprüfen

-          Fortbildungszeit (Jahresstunden auf die Wochenzeit runtergerechnet - ergibt in NRW z.B. 60 : 3 = 20 Std. p.a.: 52 Wochen = 0,38 Stunden pro Woche)

-          Einkauf

-          Fachinformation zu Gesetzgebung etc.

-          Hebammentasche putzen…

-          Fahrzeiten

-          u.s.w.

Punkt 6.3. des Fragebogen (hier noch einmal zur Erinnerung die zu berechnenden Betriebsausgaben)

1. Abschreibungen AfA (Absetzung für Abnutzung)

-          KFZ

-          EDV (Hardware, Software und Wartungskosten)

-          Medizinische Geräte (z.B.O2 Gerät, CTG, Waage. Blutdruckmessgerät und Wartung)

-          Anlagevermögen (die in einem Betrieb längerfristig eingesetzten Wirtschaftsgüter)

2. Geringwertige Wirtschaftsgüter

-          Anschaffungskosten unter 410 €

-          Bis 150 € sofort Abschreibung in dem Anschaffungsjahr

-          151€ bis 410 € Wahlrecht

3. Raumkosten

-          Miete für Büro-, Praxis-, Geburts- und Kursräume

-          Nebenkosten (Wasser, Gas, Öl, Müll, Strom u.s.w.)

-          Einrichtung

-          Reinigung der Räume

-          Renovierung und Instandhaltungskosten

-          Gehwegreinigung / Winterdienst (evtl. auch Nebenkosten)

-          Hausratversicherung, Diebstahlversicherung u.s.w.

4. Material und Medikamente

-          Vorsorge-, Geburts- und Wochenbettbedarf

-          Einmalmaterial (Tupfer, Kompressen, Handschuhe)

-          Medikamente (Tees, Homöopathie, Akupunkturnadeln, Salben, Oxytocin, Methergin u.s.w.)

-          Entsorgung von abgelaufenen Medikamenten und Lagerung (Kühlschrank, Räumlichkeiten)

5.       Bürobedarf

-          Papier, Druckerpatronen, Briefumschläge u.s.w.

-          Telefon, Internet und Handygebühr

-          Briefmarken

-          u.s.w.

6. Berufshaftpflicht

7. Rechtsschutz

8. Mitgliedsbeiträge für die Verbände

9. Berufsgenossenschaft

10. Fortbildungen

11. Literatur

12. Bank und Zinsen

13. Werbekosten

-          Website(Pflege und Wartung), Visitenkarten, Flyer, Briefpapier u.s.w.

14. Personalkosten

15. Spesen

16. Kfz-Kosten

-          Haftpflicht

-          Kaskoversicherung

-          Rechtsschutz

-          Priv. Nutzung abziehen

-          Benzinkosten

-          Kilometer im Jahr

-          Private und berufliche Nutzung

-          Eigener PKW oder der des Partners (Nutzungsberechnung)

-          Parkplatzgebühr, Innenstadtplakette

17. Rechtsberatung, Buchführung und Steuerberater

18. Arbeitskleidung

19. Bewirtung

20. Geschenke

21. Kosten für Abrechnung

22. Krankenkasse

23. Sozialversicherung

24. Private Altersvorsorge

25. Private Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

26. Hygiene und Prävention

-          Gesundheitsprävention für Hebamme, bzw. Mitarbeiter (400 Euro-Kraft) Impfen, Betriebsarzt / Amtsarzt u.s.w.

-          Coaching / Supervision

27. Lagerung von Dokumenten und Datensicherung

-          Feuerfester Schrank

28. Unternehmensberatung

29. Inkassounternehmen

30. Ausfall durch Urlaub und Krankheit

 
Aktuelle Presseschau zu den Anliegen der Hebammen PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 26. Mai 2011 um 10:43 Uhr

Hier eine Auswahl von Presseberichten zu den aktuellen Anliegen von Hebammen:

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 06. September 2011 um 11:00 Uhr
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Mitglied werden
Montag, den 09. November 2009 um 12:34 Uhr

Mitglieder des Verbandes können alle freiberuflichen arbeitenden Hebammen und Schülerinnen werden.

Im Mitgliedsbeitrag des BfHD ist enthalten:

  • Geschäfts- und Rechtsstelle beraten zu beruflichen Fragen
  • Unterlagen für die freiberufliche Tätigkeit können in der Geschäftsstelle gegen eine geringe Gebühr bestellt werden
  • über die Adressen in unserer Hebammendatei können Sie Kontakt mit anderen freiberuflichen Kolleginnen aufnehmen
  • es besteht die Möglichkeit, einen Link zur eigenen Web-Seite auf der BfHD- Internetseite gegen eine geringe Gebühr einzurichten
  • Informationen über Versicherungen, insbesondere Haftpflicht- und Strafrechtsschutzversicherung sind in der Geschäftsstelle erhältlich
  • schwangere Frauen erhalten von uns eine Liste mit freiberuflichen Hebammen des Verbandes aus ihrer Region

Es besteht auch die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft, falls Sie die Ideen des Verbandes und seine Arbeit unterstützen möchten.

Vollmitglied
210,- €
Fördermitglied
120,- €
Hebammenschülerin
54,- €
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 01. Juni 2011 um 13:51 Uhr
 
Hebammenstreik in den Medien PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 16. März 2011 um 16:37 Uhr

Hier eine Auswahl von Presseberichten zu Streikaktionen von Hebammen:

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 14. November 2011 um 22:12 Uhr
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