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Montag, den 09. November 2009 um 12:34 Uhr |
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Mitglieder des Verbandes können alle freiberuflichen arbeitenden Hebammen und Schülerinnen werden.
Im Mitgliedsbeitrag des BfHD ist enthalten:
- Geschäfts- und Rechtsstelle beraten zu beruflichen Fragen
- Unterlagen für die freiberufliche Tätigkeit können in der Geschäftsstelle gegen eine geringe Gebühr bestellt werden
- über die Adressen in unserer Hebammendatei können Sie Kontakt mit anderen freiberuflichen Kolleginnen aufnehmen
- es besteht die Möglichkeit, einen Link zur eigenen Web-Seite auf der BfHD- Internetseite gegen eine geringe Gebühr einzurichten
- Informationen über Versicherungen, insbesondere Haftpflicht- und Strafrechtsschutzversicherung sind in der Geschäftsstelle erhältlich
- schwangere Frauen erhalten von uns eine Liste mit freiberuflichen Hebammen des Verbandes aus ihrer Region
Es besteht auch die Möglichkeit einer Fördermitgliedschaft, falls Sie die Ideen des Verbandes und seine Arbeit unterstützen möchten.
| Vollmitglied |
210,- €
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| Fördermitglied |
120,- €
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| Hebammenschülerin |
54,- €
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Ab dem 01.01.2013 ändern sich die Mitgliedsbeiträge wie folgt:
| Freiberufliche Hebamme Vollmitglied |
250,- im Jahr |
| Hebammengeleitete Institution |
beitragsfrei für BfHD-Vollmitglieder |
| Fördermitglied |
150,- im Jahr |
| Hebammenschülerin |
beitragsfrei |
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 25. September 2012 um 09:13 Uhr |